Forellenhof Rünthe

„Biene Angelparadies“
Ostenhellweg 5
59192 Bergkamen
Tel.: 0177/5919262

ANGELORDNUNG

1. Ein gültiger Fischereischein ist zum Angeln erforderlich.

Außerdem geeignetes Werkzeug zum waidgerechten töten der gefangenen Fische. Setzkescher zum hältern der gefangenen Fische sind verboten.


2. Der Angler hat sich Zeit genommen bei uns zu Angeln – dann soll er sich auch die Zeit nehmen!
Das Rennen zum Angelplatz ist nicht erwünscht!


3. Der Angler hat sich rechtzeitig anzumelden, damit wir den Fischbesatz ordnungsgemäß durchführen können.


4. Wer an unserem Teich eine Angel führt , will angeln und muss dafür auch bezahlen.


5. Das Mitbringen und angeln mit Köderfischen, Blinkern, sowie das Anfüttern und Keschern ist verboten! Kunstköder sind bis zu einer Länge von 3 cm zum Fangen von Forellen erlaubt.

6. Fische, die für das biologische Gleichgewicht des Teiches wichtig sind wie Karpfen, Hecht, Zander und Rapfen dürfen nicht mit geangelt werden und sind ganzjährig geschont.

Der Teichwirt ist sofort zu informieren!


7. Am großen Teich ist das Angeln und Fangen von Stör, Wels und Aal nur mit einer gelösten Nachtangelkarte erlaubt. Beim Lösen der Karte erfolgt auch ein Besatz dieser Fische. ( Fangbegrenzung)


8. Bei uns ist das Fliegenfischen erlaubt – aber wir sind kein Trainingsplatz!


9. Das Angeln mit Zwilling und Drilling, oder den Fisch zu hacken oder zu reißen ist verboten!


10. Fängt der Angler keine Fische, so kann er einmal den Angelplatz wechseln. Dabei ist der Freiraum der anderen Angler zu respektieren!


11. Alle Fische mit einem Gewicht über 10,00 kg und einer Länge von über
1,00 m sind Bestandteil des Angelteiches und müssen wieder zurückgesetzt werden!


12.  Das Ausnehmen von Fischen ist an unseren Teichen nicht gestattet! 

Nach Absprache mit dem Teichwirt können Fische gegen eine Kostenpauschale geschlachtet werden.


13. Auch bei kurzzeitigem Verlassen des Teiches müssen die Ruten aus dem Wasser genommen werden.


14. Aus gegebenem Anlass: Das Rauchen am Teich ist nur mit einem Aschenbecher erlaubt! Diesen hat der Angler selbst mitzubringen! Die Angler haben die von uns gebauten Toiletten zu Benutzen und NICHT die vom Restaurant!


15. Es darf am großen Teich immer nur mit zwei Ruten und am kleinen Teich
mit einer Rute geangelt werden. Das gilt auch bei Verpachtungen der Teiche!


16. Personen, die gegen diese Bestimmungen und Regeln verstoßen, oder deren Benehmen öfter zu Beschwerden führen, müssen das Angeln sofort einstellen und die Teichanlage verlassen! Es wird kein Geld zurückerstattet, auch nicht bei Angelverbot, oder wenn nichts gefangen wurde!


17. Beim Lösen einer Angelkarte werden die Regeln und Bestimmungen anerkannt. Die Angelkarte ist nicht übertragbar und nach Verlassen der Anlage ungültig!


Biene und Norbert
Petri Heil !!!

Aufgrund der neusten Auflagen der landesfischereibehörde ist ab sofort den Fischen eine oder mehrere Ruhezonen einzurichten. Diese Fläche soll laut Verordnung 10% der Teichfläche betragen, wir haben die Flächen mit grauen Röhren gekennzeichnet. Bitte respektieren Sie diese Flächen, da es ansonsten zur Verwarnung , bzw. zum Teichverweis kommen kann.
Diese Zonen befinden sich am großen und kleinen Teich